Wertgutachten
Unser Leistungsbild für die Immobilienbewertung bzw. die Erstellung von Wertgutachten bebauter und unbebauter Grundstücke:
Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB für:
- Vermögensbewertungen des Anlagevermögens
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Übertragungen bzw. Schenkungen
- Erbauseinandersetzungen
- Ehescheidungen und Zugewinnausgleich
- steuerliche Anlässe
Wertgutachten für Beleihungen gem. § 12 HGB für:
- Banken und Investoren als Grundlage für die Immobilienfinanzierung, Beleihung und Umschuldung
Wertgutachten für Mieten gem. § 558 BGB zur:
- Ermittlung marktgerechter Mieten und Pachten
- Bewertung von Ein-, Umbauten und Zubehör